Impressum
Domus Value GmbH
Angaben nach § 5 TMG (Telemediengesetz):
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Fürth
Registernummer: HRB 21835
Sitz der Gesellschaft: Zirndorf
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE454874814
Geschäftsführung
Timo Link
Domus Value GmbH
Florian-Geyer-Str. 50
90513 Zirndorf
E-Mail: info@domus-value.com
Telefon: 0151 17249381
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Timo Link
Domus Value GmbH
s. o.
Quelle: Fotos
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www.istockphoto.com
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
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Haftungsausschluß und AGB (Allgmemeine Geschäftsbedingungen)
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Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Domus Value GmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Domus Value GmbH
Stand: April 2025
Immobilienverkauf/-vermietung
- 1 Vertraulichkeit
(1) Das vorliegende Exposé und die darin enthaltenen Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten – auch Vollmachtgebern oder Dritte, die den Auftraggeber beauftragt haben – ohne vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Im Fall der unberechtigten Weitergabe dieses Exposés oder der Informationen aus dem Exposé an Dritte ist der Auftraggeber für den Fall des Vertragsschlusses durch den Dritten verpflichtet, Domus Value GmbH (nachfolgend „Makler“ genannt) die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
- 2 Haftung
(1) Die in dem Exposé enthaltenen Informationen beruhen ausschließlich auf den Angaben des Verkäufers. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Exposé enthaltenen Informationen. Der Makler hat diese Informationen weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht überprüft, soweit die Informationen nicht offensichtlich unrichtig, nicht plausibel oder sonst bedenklich sind; es wird empfohlen, insofern gegebenenfalls Fachleute hinzuzuziehen bzw. Rechtsrat einzuholen.
(2) Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern die Pflichtverletzung nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Maklers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- 3 Provisionspflicht
(1) Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers der Hauptvertrag wirksam zustande kommt.
(2) Der Provisionsanspruch in Höhe der im Exposé genannten Sätze ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung durch den Makler zu zahlen. Im Fall des Verzuges sind im Verkehr mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, im Verkehr mit Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten, jeweils über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu entrichten.
(3) Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.
(4) Weicht der tatsächlich geschlossene Hauptvertrag inhaltlich von dem Gegenstand des Exposés ab, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprüngliche Provision bestehen.
(5) Der Provisionsanspruch ist auch dann entstanden und fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Auftraggeber in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Verhältnis steht, und dem Auftraggeber der Vertragsschluss durch die andere Partei im wirtschaftlichen Erfolg ähnlich zugutekommt wie ein eigener.
- 4 Provisionspflicht für nachfolgende Verträge
Schließt der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Hauptvertrages einen nachfolgenden Vertrag ab, so ist er zur Zahlung einer Differenzprovision verpflichtet, wenn der Inhalt des nachfolgenden Vertrages ebenfalls Teil des ursprünglichen Auftrages war und vom Makler ebenfalls angeboten wurde. Ein nachfolgender Vertrag liegt vor, wenn unter Erweiterung oder Änderung des ursprünglichen Vertragsinhaltes ein geänderter oder neuer Hauptvertrag zustande kommt („nachfolgender Vertrag“). Die Differenzprovision errechnet sich aus der Differenz zwischen der vereinbarten Provision für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des ursprünglichen Vertrages und der vereinbarten Provision für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des nachfolgenden Vertrages.
- 5 Vorkenntnis
Der Auftraggeber hat für den Fall der Kenntnis des im Exposé bezeichneten Objektes (nachfolgend „Objekt“) bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat der Empfänger dem Makler im Wege des Aufwendungsersatzes die in Erfüllung des Auftrages nutzlos gewordenen Aufwendungen zu ersetzen, die dem Makler dadurch entstanden sind, dass der Empfänger ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
- 6 Vertragsschluss und Vertragsverhandlung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler bei Verhandlungen mit dem vom Makler nachgewiesenen Vertragspartner als ursächlich wirkenden Makler zu nennen.
(2) Der Auftraggeber hat unverzüglich zur Kenntnis zu geben, wann und zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das Objekt oder über ein anderes Objekt des vom Maklernachgewiesenen Vertragspartners abschließt.
(3) Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss.
(4) Der Makler hat ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und der getroffenen Nebenvereinbarungen.
- 7 Unverbindlichkeit der Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
- 8 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Hierbei kann der Makler für beide Parteien als Nachweismakler oder für die eine Partei als Vermittlungs- und für die andere Partei als Nachweismakler tätig werden.
- 9 Keine weiteren Vereinbarungen
Der Auftraggeber bestätigt, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé, den Maklervertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus nicht getroffen wurden.
- 10 Gerichtsstand
Im Verkehr mit Kaufleuten ist Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. Im Verkehr mit Verbrauchern ist kein Gerichtsstand vereinbart.
- 11 Unwirksame Klauseln
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Immobilienbewertung
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Dienstleistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der Domus Value GmbH (nachfolgend „Domus Value“ genannt) und ihren Auftraggebern im Zusammenhang mit der Erstellung von Immobilienbewertungen sowie damit verbundenen Beratungsleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Domus Value bietet die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Kurz- oder Kompaktgutachten, Restnutzungsdauergutachten, Mietwertanalysen/-gutachten, Beleihungswertgutachten, Marktanalysen, Objektbesichtigungen sowie sonstige fachliche Stellungnahmen im Bereich der Immobilienbewertung an.
2.2 Die Ausarbeitung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätze, insbesondere gemäß § 194 BauGB sowie den einschlägigen Wertermittlungsrichtlinien (z. B. ImmoWertV).
3. Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots von Domus Value durch den Auftraggeber oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung in Textform zustande.
3.2 Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Domus Value.
4. Leistungen und Mitwirkungspflichten
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem (individuell) geschlossenen Vertrag bzw. dem Angebot.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur sachgemäßen Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Auskünfte und Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Domus Value ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen.
4.3 Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
Hinweis: Für die Erstellung von Restnutzungsdauergutachten wird ausdrücklich keine kürzere Restnutzungsdauer garantiert.
5. Vergütung
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem (individuell) vereinbarten Honorar. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die marktüblichen Sätze gemäß Preisübersicht von Domus Value. Auslagen werden nach tatsächlicher Höhe gegen Beleg abgerechnet und können bis max. 75 € netto ohne vorherige Rücksprache abgerechnet werden.
5.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Sämtliche Angebote verstehen sich inkl. eines durch den Kunden bei Auftragserteilung zu benennenden Bewertungsstichtages und ohne Beachtung eventueller Belastungen in Abteilung 2 des Grundbuches oder andere Belastungen wie z.B. Bodendenkmäler oder Altlasten. Hierauf wird im Angebot eindeutig hingewiesen. Sollte sich im Laufe der Erstellung des Gutachtens herausstellen, dass es besagte Belastungen u.ä. gibt, so werden folgende Aufschläge (in Anlehnung an die aktuell gültige b.v.s Tabelle unter www.bvs-ev-de) verrechnet:
- Erbbaurecht, Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauchsrecht, Überbaurecht, Baulasten, Denkmal, Pflegeverpflichtung etc., je Recht: 25% Aufschlag
- mehrere Bewertungsstichtage, je weiterer Stichtag: 30 % Aufschlag
Der Auftraggeber wird, sofern im Auftrag/Angebot nicht bereits vereinbart ist, umgehend darauf hinweisen, wenn dem Auftragnehmer während der Erstellung auffällt, dass ein oben benanntes Recht/Belastung etc vorliegt. Der Kunde hat den genannten Aufschlägen zuzustimmen, sofern Sie diesen nicht unangemessen finanziell belasten. Sollte dies der Fall sein, sind dem Auftragnehmer bis dahin entstandene Kosten zu erstatten und der Auftraggeber kann vom Auftrag zurücktreten. Zu erstatten sind in diesem Fall alle bis dahin getätigten Ausgaben gegen Beleg sowie eine Entschädigung für den Aufwand je Stunde gegen Nachweis von 250,00 € netto zzgl. MwSt.
5.4 Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung ist auch dann in benannter Frist fällig, wenn eine Nachbesserung stattfindet.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist Domus Value berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Sollte es im Zuge von Abschlags- und Anzahlungsrechnungen zu einem Zahlungsverzug kommen, so kann der Auftragnehmer umgehend den Gesamtbetrag fällig stellen. Zahlungsfrist hierbei sind 7 Tage. Der Gesamtbetrag ist fällig, unabhänig davon, ob bereits eine (Teil-)Leistung erbracht wurde.
5.6. Bei einem Auftragsvolumen von über 3.000 € netto ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vorauszahlung des Gesamthonorares oder eine Anzahlung in beliebiger Höhe zu verlangen. Das Zahlungsziel beträgt, wenn nicht anders angegeben, bei Privatpersonen 14 Tage und bei Unternehmen 7 Tage.
6. Fristen und Termine
6.1 Vereinbarte Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
6.2 Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände (z. B. Krankheit, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen) berechtigen Domus Value, die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Haftung
7.1 Domus Value haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Domus Value nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, im Regelfall den Angebotspreis netto, begrenzt.
7.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
7.4 Die Domus Value GmbH verpflichtet sich, eine wirksame Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aufrecht zu erhalten. Diese muss eine Mindestdeckungssumme von 250.000 € umfassen. Die maximale Schadenersatzhöhe ist auf diesen Betrag begrenzt.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Die von Domus Value erstellten Gutachten, Analysen und sonstigen Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Alle Nutzungsrechte verbleiben bei Domus Value.
8.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Domus Value.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Domus Value verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist auf der Website von Domus Value einsehbar.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Domus Value, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
11. Besondere Bestimmungen für Beratungsleistungen, Due Diligence, Immobilienbewertung und Portfolioanalysen
11.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Bedingungen (Ziff. 1 bis 10) für alle Aufträge im Bereich der strategischen und operativen Immobilienberatung, insbesondere bei der Erstellung von Due-Diligence-Berichten, Standort- und Marktanalysen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Portfolioanalysen und strategischen Handlungsempfehlungen.
11.1 Leistungsgegenstand
11.1.1 Domus Value erbringt beratende Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung verfügbaren Informationen und Daten. Ziel ist die Unterstützung des Auftraggebers bei Investitionsentscheidungen, Optimierung von Immobilienportfolios sowie der Identifikation von Chancen und Risiken.
11.1.2 Die Beratungsleistungen erfolgen auf Grundlage fachlicher Erfahrung, anerkannter Methoden der Immobilienwirtschaft sowie individueller Einschätzungen. Eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche oder rechtliche Ergebnisse wird nicht übernommen.
11.2 Mitwirkungspflichten und Datenbereitstellung
11.2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und termingerecht bereitzustellen, insbesondere Objektunterlagen, Mietverträge, Grundbuchauszüge, Pläne, BWA, Energieausweise und etwaige Gutachten.
11.2.2 Bei Due Diligence Prüfungen liegt es im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, etwaige Eigentümer, Dienstleister oder Beteiligte über die Analyse zu informieren und ggf. Zugang zu Datenräumen oder Objektbesichtigungen zu ermöglichen.
11.3 Berichtsinhalte und Nutzung
11.3.1 Beratungsberichte, Due Diligence Unterlagen und Portfolioanalysen sind auf den im jeweiligen Vertrag festgelegten Zweck beschränkt. Domus Value übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die außerhalb des vereinbarten Rahmens auf Grundlage der Berichte getroffen werden.
11.3.2 Die Berichte stellen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung im Sinne berufsrechtlich geschützter Tätigkeiten dar.
11.4 Vertraulichkeit und Verwertung
11.4.1 Alle im Rahmen der Beratung gewonnenen Erkenntnisse, Daten und Bewertungen sind vertraulich zu behandeln. Domus Value verpflichtet sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
11.4.2 Die Ergebnisse der Beratung dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, z. B. Banken, Investoren, Joint Venture Partner oder Behörden, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Domus Value.
11.5 Ausschluss von Erfolgsgarantie
11.5.1 Die Leistungen von Domus Value im Rahmen von Consulting und Analysen sind ausdrücklich keine Erfolgsversprechen. Entscheidungen, insbesondere Investitionen oder Desinvestitionen, erfolgen auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
11.5.2 Domus Value haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangene Gewinne oder ausbleibende Marktentwicklungen, sofern diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind.
11.6 Projektspezifische Vertraulichkeitserklärung
11.6.1 Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden, z. B. bei der Analyse sensibler Portfoliodaten oder strategischer Transaktionsunterlagen.
12. Einsatz Dritter / Subunternehmer
12.1 Domus Value GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder sämtlicher Vertragsleistungen fachlich geeignete Dritte (z. B. Subunternehmer, Partnergesellschaften oder freie Sachverständige) einzuschalten. Eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür nicht erforderlich, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
12.2 Domus Value verpflichtet sich, nur solche Dritte zu beauftragen, die fachlich qualifiziert und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten in der Lage sind. Domus Value bleibt gegenüber dem Auftraggeber auch im Falle der Beauftragung Dritter für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich und haftet für deren Handlungen wie für eigenes Verhalten.
12.3 Die Beauftragung externer Dienstleister erfolgt im wirtschaftlichen Interesse einer effizienten Leistungserbringung. Sofern sich im Einzelfall herausstellt, dass die Vergütung des Dritten die ursprünglich kalkulierten Kosten erheblich übersteigt, behält sich Domus Value das Recht vor, mit dem Auftraggeber in Kontakt zu treten, um eine angemessene Anpassung des Honorars zu vereinbaren. Eine solche Anpassung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
12.4 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Einschaltung Dritter – insbesondere bei lokalen Objektbesichtigungen, speziellen Teilgutachten (z. B. Bauschäden, Umweltanalysen) oder projektbezogener Beratung – zur Optimierung der Leistungstiefe und -geschwindigkeit dient. Dabei wird stets die Qualität und Vertraulichkeit im Rahmen der Domus Value-Standards gewahrt.
12.5 Ist der Auftraggeber keine Privatperson und sind Subunternehmer durch Domus mit einer Auftragsabarbeitung, ganz oder teilweise, betraut und es bestehen Regressansprüche, Nachbesserungsverpflichtungen oder Schadenersatzansprüche, so sind diese direkt mit dem Subunternehmer zu verhandeln. Die entsprechenden Informationen werden durch domus auf den Auftraggeber gegeben.
Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist Gerichtsstand der Firmensitz der Domus Value GmbH (hier: Zirndorf). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht entgegensteht.
Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI):
Die Firma Domus Value GmbH behält sich das Recht vor, für die Erfüllung Ihrer Vertragspflichten auch auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu setzen.
Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
2. Verantwortlicher
Timo Link
Domus Value GmbH
E-Mail: info@domus-value.com
3. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten
Beim Besuch unserer Website werden automatisch folgende Daten erfasst:
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Datum und Uhrzeit des Zugriffs
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4. Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, speichern wir Ihre Angaben zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall von Anschlussfragen.
5. Cookies
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6. Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Verarbeitung. Außerdem haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
7. Widerspruchsrecht
Sie können einer zukünftigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen.
8. Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich nicht erforderlich und daher nicht bestellt.
Hinweis: Die Firma Domus Value speichert über verschiedene Dienste Daten sowohl lokal, als auch online über Cloud-Dienste, um sicherzustellen, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einem Datenverlust kommen kann. Wir weißen darauf hin, dass es sein kann, dass Kundendaten auf Servern außerhalb Deutschlands und außerhalb der Europäischen Union gespeichert werden.
Haftungsausschluss (Disclaimer)
1. Haftung für Inhalte
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